Hausordnung

Wohnen auf Zeit 

Erreichbar unter: 0171/6748116


HAUSORDNUNG 03.10.2023:


1. Der Mieter  verpflichtet sich, die Räume mit Inventar schonend zu behandeln und für alle  in seiner Mietzeit verursachten Schäden aufzukommen. (Bzw. die Firma des Mieters haftet für alle Schäden) Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie – Hausschuhe – und keine Straßenschuhe in der Wohnung zu benutzen und die Straßenschuhe VOR der Wohnung auszuziehen!


2. Es herrscht in allen Räumen der Zimmer, Wohnungen  absolutes Rauchverbot!!!   (Beim Rauchen außerhalb der Wohnungen sind die „Kippen“ ordentlich zu entsorgen! Nicht über den Balkon oder aus den Fenstern werfen!)                

 Rauchen im Zimmer oder im Gebäude (auch Rauchen am offenen Fenster) € 300,- pro Vorfall


3. Täglich ist während der Mietzeit das Geschirr abzuwaschen und aufzuräumen und zerschlagenes Geschirr zu ersetzen. Eine sofortige Meldung bei Schäden an Einrichtungsgegenständen, Hausrat und der Wohnung unter 0171/6748116 ist Pflicht!


4. Tägliches Lüften der Wohnung ist Pflicht – bei Verlassen der Wohnung die Fenster schließen, Licht und Heizung ausschalten.


5. Es ist verboten Möbel umzustellen bzw. zu entfernen! Dies hat eine sofortige  Kündigung zur Folge!!


6. Es ist nicht erlaubt im Zimmer, in den Wohnungen zu waschen und nasse Wäsche aufzuhängen. Es ist nicht erlaubt außen an den Schränken Kleidung /Handtücher aufzuhängen.


7. Die Räume sind in ordnungsgemäßem Zustand zurück zu geben. Die Schlüssel sind bei gemeinsamer Besichtigung zurückzugeben. Sollten Schlüssel verloren werden – so haftet der Mieter ggf. für den Austausch eines Schlosses oder der Schließanlage.


8. Der Müll ist täglich getrennt !!! in die Mülltonnen zu entsorgen. Sollte Müll /Flaschen hinterlassen werden, bzw. ungetrennter Müll in die Tonnen geworfen werden, so wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mind. € 50,00 fällig.


9. Beim Betreten der Wohnungen sind die Straßenschuhe auszuziehen!


10. Die Küche und das Bad in den Wohnungen ist täglich zu reinigen! Die Gemeinschaftsküche muss täglich  von den Benutzern in sauberen geputzten Zustand hinterlassen werden. Es ist verboten schmutziges Geschirr in der Spüle zu hinterlassen.


11. Bei Verlassen der Wohnung ist die Heizung und das Licht auszuschalten!!!! Ansonsten kann die Vermieterin extra Nebenkosten in angemessener Höhe verlangen!


12. Ab 21.00Uhr  ist die Lautstärke von Gesprächen und Musik so zu reduzieren, dass die Mitbewohner in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden! Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Treppenhaus unbedingt RUHE!


13. Es ist untersagt, Wäsche auf das Balkongeländer zu hängen!


14. Bitte schmutzige Schuhe bereits am Eingang des Hauses ausziehen!


15. Bei Zuwiderhandlung, bzw. übermäßiger Verschmutzung der Wohnung ist eine fristlose sofortige Kündigung ohne Abmahnung möglich! 


 16. Manipulation eines Rauchmelders (abkleben, Batterie ausbauen etc.) € 300,-   Auslösen eines Voralarms € 500,- Auslösen eines Feueralarms € 2.000,- Verursachung eines Feuers/Brands mit und ohne Feuerwehreinsatz = Haftung für den Gesamtschaden. Wir behalten uns das Recht vor, Manipulationen an der Brandmeldeanlage zur Anzeige zu bringen.


17. Das Einschleppen von Ungeziefer jeglicher Art wird in Rechnung gestellt und eine fristlose Kündigung erfolgt – ohne Rückzahlung der bereits bezahlten Mietrechnung.


17.Router und Fritzbox dürfen weder von den installierten Stellen entfernt, an anderen Plätzen installiert oder gar weg genommen werden.          Bei Verlust oder schadhafter Demontage haftet die Firma der Monteure!


18. Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN:


1. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs

Der Betreiber stellt einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem User für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu verbieten.

                                                                         

2. Zugangsdaten

Der Betreiber stellt dem User hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Login- Name und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den User neue Zugangsdaten angefordert werden. Der User verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten. 


3. Haftungsbeschränkung

Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Betreiber nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. 

Für Schäden an Endgeräten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


4. Verantwortlichkeit des Users

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User 

• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem App- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

• geltende Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.


5. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter

Der User stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.



Berg, den 03.10.2023


Sylvia Rehm-Gröber   

die Vermieterin


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